Elisabeth Strupp
Das Leben im 16. Jahrhundert war für die Menschen in Gelnhausen geprägt durch den Pestausbruch von 1584, Missernten in Folge der so genannten „Kleinen Eiszeit“, mangelnde hygienische Zustände, die sich hauptsächlich in einer hohen Zahl von Totgeburten und Kindersterblichkeit niederschlugen und Verunsicherungen durch die theologischen Streitigkeiten der Reformationszeit, die im 17. Jahrhundert zu den für Gelnhausen verheerenden Kampfhandlungen des Dreißigjährigen Krieges führten. Darüber hinaus herrschte eine alles bestimmende Angst vor dem Bösen, vor Teufeln und Unholden.
Von Zeit zu Zeit brach eine fieberhafte Suche nach Schuldigen für Katastrophen aus. Im Mittelalter waren es häufig Juden, denen absurde Verbrechen angedichtet wurden – Brunnenvergiftung, Hostienschändung, Ritualmord –, um sie für Seuchen und Unglücke verantwortlich zu machen. Im Gelnhausen des ausgehenden 16. Jahrhunderts lebten seit der Vertreibung in den 1570er Jahren zunächst keine Juden mehr in der Stadt, erst um 1600 siedelten sie sich langsam wieder hier an. Nun gerieten vor allem Frauen ins Visier des kollektiven Verdachts – ein Muster, das in der Forschung als wahllos und willkürlich beschrieben wird: Es konnte grundsätzlich jeden treffen, unabhängig von Beruf, Stand oder Alter.
Elisabeth Strupp kam 1567 mit ihrem Mann Johannes nach Gelnhausen. Der gebürtige Gelnhäuser wurde Pfarrer in der Marienkirche. In Gelnhausen kannte Elisabeth jeder – vom Kleinkind bis zur Greisin, vom kleinen Weinbauern bis zum Ratsherrn. Elisabeth stand Schwangeren bei, kümmerte sich um die Kranken der Stadt und unternahm Heilungsversuche.
Im Jahr 1597 verstarb Johannes Strupp. Wenige Jahre nach dem Tod ihres Mannes wurde Elisabeth von der als „Hexe“ angeklagten Barbara Scherer unter Folter als „Lehrmeisterin“ angegeben. Als Witwe war sie der Situation schutzlos ausgeliefert.
Eine Beschuldigung reichte aus, um einen Hexenprozess einzuleiten: Elisabeth Strupp wurde der Hexerei angeklagt. Nicht Kräuter oder Heilkunde machten Elisabeth Strupp zur Zielscheibe – sondern Denunziation, Witwenstand und die Bereitschaft ihrer Umgebung, das Unbekannte zum Bösen zu erklären. Dass ihr in den Anklageschriften auch der Umgang mit Wurzeln und Kräutern vorgeworfen wurde, zeigt vor allem, wie willkürlich solche Vorwürfe konstruiert werden konnten. Folgende Beschuldigungen verschiedener Gelnhäuser Bürger führten zu ihrer Verhaftung:
- Die Gattin des Job Steuernagels verlor ein Kind, nachdem Elisabeth der Schwangeren den Bauch gestreichelt und mit einer Wurzel hantiert haben soll.
- Einer Frau habe sie ins Auge geblasen und eine Verwünschung ausgestoßen, worauf das Auge ausgefallen sei.
- Der Lehrjunge von Breidenbachs hat sich über einen „Griff ans Knie“ beklagt, der ihn in einen Lähmungszustand versetzte.
Man sperrte Elisabeth Strupp in den Gelnhäuser „Hexenturm“, der als Gefängnis diente. Unter erniedrigenden Haftbedingungen wurde sie in das stockdunkle Verlies hinuntergelassen und erst Tage später zum Verhör wieder hinaufgezogen.
Ihr Verhör fand im Gelnhäuser Rathaus statt. Man unterschied in der Regel drei Phasen des Verhörs: die gütliche Befragung, die Befragung mit Vorzeigen und Erklären der Folterinstrumente und die peinliche Befragung, bei der die Folter Anwendung fand. Die Angeklagten wurden im Verhör dazu gezwungen, weitere Personen der Hexerei zu beschuldigen. Die genannten Personen wurden dann ebenfalls verhaftet und verhört.
Die gütliche Befragung führte bei Elisabeth Strupp zu keinem Geständnis. Obwohl die Fragen im Verhör direkt formuliert waren, die Schuld der Verhörten voraussetzten und eine einschüchternd-beklemmende Atmosphäre vermittelten, blieb Elisabeth standhaft.
Im sogenannten „peinlichen Verhör“ wurde Elisabeth Strupp unter Anwendung unterschiedlicher Folterinstrumente erneut befragt. Sie gestand den Vorwurf der Hexerei, um den Qualen der Folter ein Ende zu setzen. Sie wurde zum Tode verurteilt.
Ihrer familiären Zugehörigkeit zur Geistlichkeit der Stadt verdankte sie die Gnade einer schnellen Hinrichtung mit dem Schwert und der anschließenden Verbrennung am 03. August 1599 am Gelnhäuser Escher.
Nach Elisabeths Tod stoppte die Hexenverfolgung in Gelnhausen für eine lange Zeit. Die überlieferten Verhörprotokolle zeigen, dass Elisabeth im peinlichen Verhör ausschließlich bereits hingerichtete Frauen benannte – keine einzige lebende Person wurde durch ihre Aussagen in Gefahr gebracht, auch nicht jene, die sie auf die Folterbank und den Richtplatz gebracht hatten. Was Elisabeth dabei innerlich bewegte, können wir aus den Quellen nicht wissen. Was wir wissen: Ihre Aussagen beendeten die Verfolgungswelle.
Elisabeths Geschichte erinnert uns daran, wie schnell Gemeinschaften in Krisenzeiten nach Sündenböcken suchen – und wie verheerend es ist, wenn Einzelne schutzlos dieser kollektiven Angst ausgeliefert sind. Sie steht für die vielen Menschen, die Opfer von Denunziation, Ungerechtigkeit und blindem Verfolgungsdruck wurden. Ihr Schicksal ist kein Einzelfall der Geschichte – es ist eine Mahnung, die bis heute gilt: Toleranz, Zusammenhalt und die Stärkung jedes Einzelnen sind keine Selbstverständlichkeiten. Sie müssen aktiv gelebt werden.